Bezahlbare Mieten
Das Thema bezahlbare Mieten treibt viele Menschen um. Durch Ansiedlung von INTEL wird in der Stadt zusätzlicher Wohnraum in allen Preisgesenkten gebraucht. Daher benötigen wir für Menschen mit geringeren Einkommen wieder sozialen Wohnungsneubau. In den nächsten Jahren ist zudem der Erhalt des Wohnungsbestandes unter Berücksichtigung einer sozial gerechten Aufwertung wichtig, die Bestandsmieter*innen nicht durch Mieterhöhungen aus ihren Wohnungen vertreibt. Das bedeutet vor allem die Herstellung von bezahlbaren barrierefreien Wohnungen für das Leben im Alter und die weitere Gestaltung eines attraktiven Umfeldes. Hier muss die Arbeit der vergangenen Jahre konsequent weitergeführt werden, vor allem in Olvenstedt, am Kannenstieg, am Neustädter See, in der Neuen Neustadt und in Reform, aber auch in anderen betroffenen Stadtteilen.
Die Entwicklung der Mieten nach Einführung des Mietspiegels werden wir genau beobachten und die Verdrängung finanziell schwacher Mieter*innen zu verhindern versuchen. In den Stadtteilen, wo eine starke Verdrängung alteingesessener Mieter*innen stattfindet, werden wir Maßnahmen entwickeln und umsetzen, durch die Mieter*innen ihre Wohnung nicht verlieren (beispielsweise durch Milieu Schutzsatzungen).
Eine wichtige Partnerin für die Stadtentwicklung und den sozialen Wohnungsbau bleibt die WOBAU als100-prozentige städtische Tochter. Sie soll auch in Zukunft für ausreichend sozialen Wohnraum in allen Stadtteilen sorgen. Ein Verkauf wie in anderen Städten kommt für uns nicht in Frage. Öffentliche Daseinsvorsorge muss in öffentlicher Hand bleiben.
Für die Entwicklung der gesamten Stadt streben wir eine gesunde soziale Mischung in allen Stadtteilen an. Ein erfolgreiches Instrument dabei bleiben Quartier Vereinbarungen. Damit haben Stadt, WOBAU, die Wohnungsgenossenschaften und private Eigentümer gute Erfolge für einige Stadteile erzielt. Das wollen wir auch in anderen Stadtteilen imitieren.
Für eine gesunde soziale Durchmischen streben wir beim Verkauf städtischer Flächen eine Sozialbindung von mindestens 20 Prozent der neuen Wohnfläche an.